fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Fahrdienst

Ansprechpartner

Ansprechpartner Disposition

Frau Baumann

Herr Grimm

Tel.: 09921/944617

oder

0800 1911111

dispo@kvregen.brk.de

Leitung Fahrdienst 

Frau Nicole König

Tel.: 09921/9446-19

Fahrdienst@kvregen.brk.de

Osserstr. 2 

-Abt. Betreuter Fahrservice-

94209 Regen

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Unser Fahrdienst macht mobil und aktiv. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Mit uns bleiben Sie mobil

Der Fahr-Service des BRK fährt Sie liegend, sitzend oder im eigenen Rollstuhl. Wir garantieren Ihnen geschultes Personal und Fahrzeuge, die modern, geräumig und komfortabel ausgestattet sind – Klimaanlage ist z.B. Standard.

Die Fahrzeuge vom Bayerischen Roten Kreuz sind für den Patienten- und Behindertentransport mit einer angepassten notfallmedizinischen Grundausrüstung ausgestattet.

Wir sind für folgende Fahrten bestens geeignet:

  • Fahrten von und zum Krankenhaus (stationäre Klinikeinweisungen)
  • Dialysefahrten
  • Fahrten zur Strahlen- bzw. Chemotherapie
  • Behindertenfahrten / Krankenfahrten - natürlich auch mit Rollstuhl
  • Klinikverlegungen und Rückholdienst (Nah- u. Fernfahrten, auch Ausland) 
  • Katheter- oder Sondenwechsel
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus oder zu einer Arzt- bzw. Facharztpraxis
  • Fahrten zur und von der Reha
  • Fahrten zum Optiker, Orthopädietechniker... 
  • Fahrten von und zur Kurzzeitpflege
  • Fahrten zu besonderen Anlässen, wie z.B. Hochzeit, Geburtstag, jegliche Feier, Beerdigung usw.
  • Urlaub ohne Handikap: Fahrten und Organisation des Urlaubes für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige


Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Was kostet der Fahrdienst?

Eine pauschale Aussage zu den Preisen bzw. zur Kostenübernahme ist aufgrund vieler Faktoren die den Preis bestimmen, nicht möglich.

In einem persönlichen Telefongespräch beraten wir Sie gerne.

Generell werden die Kilometer für die Rechnungsstellung wie folgt berechnet:
BRK Regen>> Aufnahmeort >> Zielort >> BRK Regen

Weitere Informationen, unter anderem zu Kosten oder Kostenübernahme durch Krankenkassen erhalten Sie Sie hier:

  • Fahrtkosten

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.

    Generell werden die Fahrtkosten von und zu stationären Behandlungen im Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen, hierzu muss der einweisende Arzt bzw. die entlassende Klink eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen. 

    Ambulante Fahrten müssen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

    Ausnahme

    Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) oder wenn der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch ein Arzt bestätigt werden.
    Bei dieser Personengruppe muss die Fahrt nicht zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.  

    Zur Abrechung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir, die Verordnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) und ggf. die Genehmigung der Krankenkasse.

    Weitere Informationen zur Übernahme der Fahrtkosten erhalten sie bei bei Ihrer Krankenkasse.

  • Richtig ausgefüllter Transportschein

    Eine Verodnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) muss unbedingt richtig ausgefüllt sein, da bei fehlerhaften Verodnungen die Fahrtkosten nicht übernommen werden.

    Muster-Transportschein für den Fahrdienst

  • Eigenanteil

    Bei jeder Fahrt fällt ein gesetzlicher Eigenateil von 10% an. Dieser liegt bei mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. pro Fahrt. Wenn Sie für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit sind,  fällt der Eigenanteil nicht an.

    Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen. Die genauen Vorraussetzungen können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen.

  • Entscheidungshilfe für den richtigen Transport

    Was ist das richtige Transportmittel? Der Krankentransportwagen (KTW) oder der Fahrdienst?

    Krankentransportwagen (KTW)

    Der Krankentransport wird vom Rettungsdienst durch medzinisches Fachpersonal durchgeführt. Dieses wird benötigt, wenn während der Fahrt eine medzinische Überwachung/Betreuung notwendig ist.  Sollte eine ansteckende Infektion vorliegen wie zum Beispiel: Krätze, Pocken, Masern, Tuberkulose etc.  ist auch der KTW das richtige Transportmittel. Generell müssen Infekte bei der Anmeldung unbedingt erwähnt werden.

    Der Krankentransportwagen (KTW) wird über die Leitstelle Straubing unter der  +49 9421 1885-0 angefordert.

     

    Fahrdienst

    Den Fahrdienst wählen Sie für alle Transporte, bei denen keine medizinsche Überwachung/Betreuung während der Fahrt notwendig ist. Er befördert Personen die gehen können, die auf einen Rollstuhl angewisen sind oder liegend transportiert werden müssen. 

    Sie erreichen unseren Fahrdienst unter folgenden Rufnummern: 09921 / 9446-17 oder 0800 / 19 11 11 (gebührenfrei)

    Für eine einfachere Auswahl des Transportmittels haben wir zwei Entscheidungshilfen für Sie:

  • Fahrten zur Kurzzeitpflege

    Fahrten zur Kurzzeitpflege werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten können Sie ggf. von der Pflegekasse zurück erstattet bekommen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen Pflegekasse, hierbei können Sie sich auf den § 45b SGB XI „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ beziehen.

Wir klären Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.