Erste Hilfe fürs neue Gesetz
Fachgespräch mit dem BRK zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

Regen.In der letzten Plenarwoche des Jahres 2021 hat der Landtag in Erster Lesung die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes behandelt. Dabei hatte das Rote Kreuz im Vorfeld Änderungswünsche eingebracht, die in einigen Punkten berücksichtigt wurden. Um sich für die finale Behandlung im zuständigen Innenausschusses die Meinung der Praktiker in den Kreisverbänden einzuholen, hatte der Abgeordnete Max Gibis Vertreter der BRK-Kreisverbände Regen und Freyung-Grafenau zu einem Gespräch eingeladen.
Mit dem Geschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Regen, Günther Aulinger, Regens Rettungsdienstleiter Alfred Aulinger, seinem Stellvertreter Christian Aulinger sowie dem Geschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Freyung-Grafenau, Josef Aigner, und dem Freyunger Rettungsdienstleiter Günther Karl besprach Gibis den Entwurf zur Novellierung. Dass der BRK so viele Änderungswünsche eingebracht habe, das spreche für die praktische Erfahrung des BRK über viele Jahre, so Gibis. "Grundsätzlich soll mit der Gesetzesänderung eine moderne, bestmögliche Versorgung der Notfallpatienten über die essenziellen Digitalprojekte Telenotarzt und Notfallregister ermöglicht werden", so Gibis. Künftig soll nun via Telemedizin der Telenotarzt zu Rettungseinsätzen hinzugezogen werden können. Mit Hilfe des Notfallregisters werde die Informationsweitergabe innerhalb der Rettungskette optimiert.
Differenzierte Hilfsfrist ist vom Tisch
"Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird auf die zunächst vorgesehene differenzierte Hilfsfrist verzichtet", so Gibis. Die Hilfsfrist verbleibt demnach einheitlich für alle Notfälle bei zwölf Minuten. "Eine differenzierte Hilfsfrist hätte vor allem den ländlichen Raum vor kaum bewältigbare Herausforderungen gestellt", so Günther Aulinger. Auf Wunsch der Bergwacht und der Wasserwacht des BRK erhält der aktuelle Entwurf auch keinen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand bei missbräuchlicher Alarmierung der Berg- und Wasserrettung.
Im Weiteren diskutierten Gibis und die Vertreter der BRK-Kreisverbände Regen und Freyung-Grafenau noch die Thematik der Mindestqualifikation der Fahrer der Rettungswagen (RTW). Laut dem Gesetzentwurf soll der Fahrer hier künftig mindestens über die Qualifikation des Rettungssanitäters verfügen, um den erheblich gestiegenen Anforderungen in der Notfallrettung gerecht zu werden. Bisher reichte die Qualifikation zum Rettungsdiensthelfer, die eine Ausbildungszeit von 160 Stunden benötigte und vor allem von vielen "Ehrenamtlichen" ausgeübt wurde.
Um die nötige Qualifikation erreichen zu können und die für den Rettungssanitäter notwendige Ausbildung in einer Größenordnung von 520 Stunden nachholen zu können, wurde eine Übergangsfrist von vier Jahren im Gesetzentwurf festgelegt.
Dennoch erachteten sowohl Günther Aulinger als auch sein Kollege Josef Aigner die Lösung noch nicht als optimal. "Ein Problem liegt in dem engen Zeitfenster, innerhalb dessen die 520-Stunden-Ausbildung zum Rettungssanitäter durchlaufen werden muss, da die Ehrenamtlichen oftmals nicht so viel Zeit aufbringen können. Auch die Anrechnung von bereits erworbenen praktischen Fähigkeiten sollte noch stärker gewichtet werden", so Aulinger und Aigner.
Zudem stelle der Gesetzentwurf den künftigen Einsatz von Ehrenamtlichen nach der Übergangsfrist in Frage, weil kein Ehrenamtlicher als Rettungssanitäter starten könne, sondern maximal nach einem vierwöchigen Lehrgang, den er in seiner Freizeit absolvieren müsse, als Rettungsdiensthelfer zum Einsatz komme. In der Qualifikation des Rettungsdiensthelfers konnten die Ehrenamtlichen bisher als Fahrer des RTW umfangreiche praktische Erfahrungen bis zum Ablegen der Rettungssanitäter-Prüfung erlangen. Dies sei künftig nicht mehr möglich. Auch ein Einsatz als "drittes Teammitglied" sei nur begrenzt möglich, da diese Stelle vorrangig den Azubis zum/zur Notfallsanitäter/in bereitzustellen ist. Genauso verhält es sich mit den Helfern aus dem Bundesfreiwilligendienst, die dann erst zum Ende ihres Dienstes einsatzbereit wären.
"Mindestqualifikation ist notwendig"
MdL Max Gibis nahm die Appelle der Praktiker offen auf. Er betonte dennoch die Bedeutung einer Mindestqualifikation für die Besetzung der RTW, um den heutigen Anforderungen Rechnung zu tragen, und appellierte seinerseits an alle Beteiligten, die nötigen Qualifikationen zu erlangen. "Darüber hinaus liegt mir aber auch die Struktur der Ehrenamtlichen in der Notfallrettung, die wir besonders im ländlichen Raum etabliert haben, sehr am Herzen, so dass eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Ehrenamtlichen in der Ausbildungsverordnung geregelt werden müsste", so Gibis.